Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Danwood S.A. ist bemüht, ihre deutschsprachigen Webseiten www.danwood.de, www.danwood.at und www.dan-wood-house.ch barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf alle drei genannten Domains.

Für die Website www.danwood.de erfolgt die Umsetzung im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland. Die Webseiten www.danwood.at und www.dan-wood-house.ch orientieren sich freiwillig an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 / 2.2, Level AA) sowie an den jeweiligen nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Diskriminierungsschutz in Österreich und der Schweiz.

Rechtlicher Hinweis: Die Veröffentlichung dieser Erklärung auf www.danwood.at und www.dan-wood-house.ch erfolgt freiwillig. Für private Anbieter besteht in Österreich und der Schweiz derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit WCAG 2.1 / 2.2 (Level AA).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte: Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über vollständige oder sinnvolle Alternativtexte.
  • Tastaturbedienbarkeit: Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig über die Tastatur erreichbar oder sichtbar fokussierbar.
  • Formularfelder: In einigen Formularen fehlen klare Fehlermeldungen oder Beschriftungen.
  • Videos: Eingebundene Videos enthalten keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • PDF-Dokumente: Einige verlinkte Dokumente sind nicht in barrierefreier Version verfügbar.

Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise abzubauen und die Zugänglichkeit laufend zu verbessern.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbsteinschätzung sowie stichprobenartigen Prüfungen mit automatisierten Tools (Google Lighthouse, WAVE, axe).
Ein vollständiger BITV-Test durch eine externe Prüfstelle ist in Planung.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.danwood.de auffallen, wenden Sie sich bitte an:

Danwood S.A.
E-Mail: krzysztof.gorski@danwood.pl
Telefon: +48 539 191 852

Postanschrift:
Danwood S.A.
NIEDERLASSUNG in BRUNN AM GEBIRGE
Liebermannstraße F05/302-9 Campus 21
2345 Brunn am Gebirge

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise innerhalb von 15 Werktagen zu beantworten.

 

Schlichtungsverfahren (Österreich)
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage erhalten, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten bei:

Sozialministeriumservice – Koordinationsstelle für Schlichtungsverfahren
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: gleichbehandlung@sozialministeriumservice.at
Website: www.sozialministeriumservice.at

 

Weitere Informationen
Mehr über unsere Aktivitäten zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie künftig auf dieser Seite.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2025